Der Rücktritt von Sabine Maur ist fachlich und rechtlich bedauerlich. Nicht‑binäre Personen fallen unter das sozialrechtliche Leistungsrecht; maßgeblich sind Leidensdruck und Indikation, nicht eine exklusive binäre Zuordnung. Die BSG‑Rechtsprechung, die Leistungen daran knüpft, ist verfassungsrechtlich problematisch. Maur hat diesen Widerspruch zu Recht benannt.

#lgbtq #trans #transrightsAreHumanRights #fightpatriarchy #nichtbinär

https://www.cornelia-mertens.de/?p=19823

Stellungnahme zum Rücktritt von Sabine Maur | Cornelia Kost

@corneliakost

Jeder Mensch hat doch ein Recht auf Geschlechtszugehörigkeit, Behandlung und Kostenübernahme. ?

@corneliakost

Bin etwas verwirrt, ausgerechnet in diesem Post dann öfter binäre "Doppelnennungen" zu sehen.