Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Sterbehilfe ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben entwickelt. Trotzdem verweigern kirchliche Einrichtungen Patient*innen oft den Zugang zu assistiertem Suizid. Ein inakzeptabler Eingriff in die Grundrechte, sagt Medizinrechtler Thomas Gutmann im Gespräch mit Janina Zillekens-McFadden bei Grundgesetzlich. Jetzt reinhören- überall wo es Podcasts gibt. 🎧
@Freiheitsrechte
Und welche Konsequenzen zieht der Mann daraus? Oder redet er nur?