Sollen Sex-Fakes erlaubt sein, solange sie gekennzeichnet sind? Der Entwurf von Ministerin Hubig geht genau in diese Richtung, weil sie auf einen "Anschein" abstellt, der aber durch Sticker/Caption/Watermark ausgeräumt werden könnte. Das reicht nicht.
Laut Hasso Suliak (LTO) soll gelten:
"Wer unbekleidete Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet, wird nach der Neufassung auch dann bestraft, wenn die Person, deren Körperteile gezeigt werden, >nicht identifizierbar< ist."
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