Die Unschuldsvermutung gilt nur vor Gericht. Nicht in Medien, auch wenn das dort sehr populär zu sein scheint. Definitiv gilt sie nicht in den Köpfen von Personen und daher vermute ich Schuld bei Christian Ulmen. Und angesichts der Häufigkeit solcher Verbrechen durch Männer, bin ich mir nicht einmal sehr unsicher.

#CollienFernandes #ChristianUlmen

@lostgen Kann es sein dass auch in Medien keine Vorverurteilung nach der gängigen Rechtsprechung erfolgen darf?

Womit wir dann genau bei dem schmalen Unterschied sind zwischen Unschuldsvermutung bei Gerichten (keine Vorverurteilung) & Verdachtsberichterstattung der Medien (ebenfalls keine Vorverurteilung, keine Darstellung als Tatsache).

https://dejure.org/ext/964368b003c154da8ad370301115c301

Das als Hinweis, nicht als Verteidigung des Herren verstehen.

@axre
Klar dürfen die Medien (und auch niemand anderes) die Schuld von Christian Ulmen nicht als Tatsache darstellen ohne sich einer Beweispflicht auszusetzen. Deswegen vermute ich die Schuld auch nur, weil ich kein Wissen darüber habe außer dass ich Frau Fernandes für sehr glaubwürdig halte. Ich gehe davon aus, dass auch jeder Journalist Frau Fernandes als sehr glaubwürdig darstellen darf.

@lostgen die öffentliche Darstellung von Glaubwürdigkeit einer fremden Person, wo es um Verdacht auf Straftaten geht, ist nach der Rechtsprechung ein schmales Brett.

Glaubwürdigkeit muss sich hierbei aus aus bestenfalls Tatsachen ergeben. Einfach nur eine gewollte Darstellung als "glaubwürdig" geht schnell in Richtung "präjudizierende Darstellung".

So gesehen haben tatsächlich auch die Medien nach der Rechtsprechung allgemein eine "Unschuldsvermutung".

@axre
Ich sehe das ganze einfach nicht täterzentriert. Ein Medienschaffender kann die Geschichte des Opfers erzählen und als glaubwürdig darstellen ohne überhaupt auf den Täter einzugehen. Man ist ja nicht gezwungen Aussagen über die involvierten Männer zu machen. Täter als unglaubwürdig darzustellen wäre uU ehrrührig, Opfer als glaubwürdig darzustellen sehe ich als unproblematisch. Wobei in diesem Fall der Täter bislang gar keine Aussage öffentlich gemacht zu haben scheint.

@lostgen Nach geltenden Recht wird der "Täter" nicht durch eine gewollt "glaubwürdige Darstellung" in öffentlichen Medien festgestellt.

Ich halte den Wunsch auf Verbesserung bei der Strafverfolgung und rechtsstaatliche Prinzipien für vereinbar. Meine persönlichen Vermutungen zu solchen Verfahren dürfte keinerlei Rolle spielen, da ich mich überhaupt nicht auskenne.

@axre
ich habe ja auch gar nicht vor juristisch einem Täter festzustellen. Das machen Gerichte und das ist auch schon gut organisiert.

Ich rede von meiner Meinung zu dem Thema und der Meinung anderer Personen zu dem Thema. Und die kann ich Zeigen oder Opfer glaubwürdig finden ohne dass dies einer juristischen Täterfeststellung gleichkommt. Putin wurde auch nicht wegen Völkermord verurteilt, trotzdem darf ich der Meinung sein, dass er gezielt einen Völkermord betreibt.

@lostgen Es ist ja jeden eine persönliche Meinung erlaubt. Nur für Medien mit ihren Öffentlichen Einfluss gelten da wohl strengere Regeln. Darauf wollte ich im Ausgangspost nur mal hinweisen.

Hinsichtlich Putins Taten lassen sich auch relativ einfach weitergehende öffentliche Tatsachen feststellen. Bei häuslicher Gewalt ist das bisher anders.

Einen angenehmen Sonntag noch.