Vergewaltigung an sich dürfte nicht greifen, weil meines Wissens nach die Person dafür physisch präsent sein muss. Liebe Juristen - wie seht ihr das? Welche Paragraphen greifen und brauchen wir komplett neue Regeln für Deepfake-Videos? Deepfake-Fotos dürften technisch schon länger kein Problem sein, nur der Aufwand, sie zu erstellen ist gesunken.