Inzwischen macht NETINERA auch mit:

"Die BeNEX GmbH, Transdev GmbH und die NETINERA Deutschland GmbH haben sich je mit einer Eingabe betreffend die Entscheidung der DB InfraGO AG zur Durchführung der sogenannten „dritten Konsultationsphase“ der Baukommunikation über die Plattform „PlaTo“ an die Bundesnetzagentur gewandt."

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK10-GZ/2026/2026_0001bis0099/BK10-26-0044/BK10-26-0044_Z_Antrag.html

Bundesnetzagentur - Beschlusskammer10 - DB InfraGO AG Nutzungsbedingungen Schienenwege § 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung von Zugangsregelungen