"In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Luxemburger Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf."

https://www.heise.de/news/EuGH-Urteil-Polizei-darf-biometrische-Daten-nicht-auf-Vorrat-erfassen-11218490.html

#datenschutz #polizei

EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen

Die systematische Abnahme von Fingerabdrücken bei Verdächtigen ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen EU-Recht. Strafe bei Verweigerung ist nur bedingt zulässig.

heise online
@Boerps
Jetzt müssen sich Polizei und Innenbehörden nur noch daran halten. Allerdings wissen wir alle, was der Bundesinnenminister von Gesetzen und Gerichtsurteilen hält. Und wir wissen auch, dass er die Billigung der Bundesregierung hat.
Ich sehe daher leider nicht, dass das Urteil in der Praxis etwas ändert. Nicht, bevor wir wieder eine Regierung haben, die sich an Recht, Gesetz und Gerichtsurteile gebunden fühlt (oder ein Sanktionsinstrument gegen Rechtsbrecher:innen in der Regierung).

@Nike_Leonhard
Schon etwas älter:
Ilija Trojanow & Juli Zeh

Angriff auf die Freiheit

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