Ein weiteres Urteil, dass deutsche Innenminister ignorieren werden.
"In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf."
https://www.heise.de/news/EuGH-Urteil-Polizei-darf-biometrische-Daten-nicht-auf-Vorrat-erfassen-11218490.html
EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen

Die systematische Abnahme von Fingerabdrücken bei Verdächtigen ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen EU-Recht. Strafe bei Verweigerung ist nur bedingt zulässig.

heise online