Kultusministerium des Saarlandes: "Das Gutachten zur Hausordnung des Max-Planck-Gymnasiums in Saarlouis ist durch die zuständigen Stellen des Ministeriums für Bildung und Kultur zu Kenntnis genommen und juristisch bewertet worden. Die hierzu intern geführte Kommunikation ist nicht Bestandteil des Vorgangs und stellt daher gem. § 2 Nr. 1 S. 2 IFG keine amtliche Information dar. Der Anspruch auf Zugang besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 1 SIFG jedoch nur zu amtlichen Informationen." [...]

Es folgt eine Ansage meiner Anwältin, dass es sich sehr wohl um amtliche Informationen handelt und ich Anspruch auf die Dokumente habe, dann die Beschwerde bei der Datenschutzstellte.

Heute:

"[...] möchten wir Sie darüber informieren, dass uns durch das Ministerium für Bildung und Kultur mitgeteilt wurde, dass diesem die von Ihnen beantragten Informationen nicht vorliegen."

Absolut plausibel, oder? #Saarland

@achim War wohl rein mündliche Kommunikation? 😅

@ucas "In jedem Fall ergibt sich die Amtlichkeit der Information aber aus den Regeln zur ordnungsgemäßen Aktenführung. Im Zusammenhang mit dem erforderlichen amtlichen Zweck der Aufzeichnung gehören demnach (nur) solche Informationen nicht zu den amtlichen Informationen, die - etwa wegen ihres bagatellartigen Charakters - nicht aufzuzeichnen sind. Hierbei handelt es sich um Informationen, die nicht den Gegenstand eines Verwaltungsvorgangs bilden sollen."

https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zur-hausordnung-des-max-plack-gymnasiums-1/

Gutachten zur Hausordnung des Max-Plack-Gymnasiums

Alle Unterlagen, die das Gutachten von Frau Dr. Kube bzgl. der Hausordnung des Max-Planck-Gymnasiums betreffen. Das Gutachten liegt Ihnen seit Anfang März 2025 vor. Bitte senden Sie mir alle Dokumente, die ab diesem Zeitpunkt vorliegen und das Gutachten betreffen. Ich interessiere mich insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für: * Interne Kommunikation zu dem Thema, sowie die Kommunikation mit dem Max-Plack-Gymnasium * Jegliche eigenen oder externen Gutachten, die den Inhalt von Frau Dr. Kubes Gutachten oder die Hausordnung des MPG betreffen * Sonstige Vermerke und Akten zu dem Thema

@ucas Für's Protokoll hier: Das Ministerium hat offiziell angegeben, nur eine mündiche persönliche Besprechung dazu durchgeführt zu haben.

Vermutlich widerspricht das den Vorgaben zu ordentlicher Aktenführung, aber es dürfte schwer werden, etwas dagegen zu unternehmen, weil die entsprechenden Kontrollinstanzen im #Saarland fehlen. Wir haben ja weder gescheiten lokalen Journalismus, noch eine relevante Opposition.

Ordnungsgemäße Aktenführung

Berlin: (hib/STO) Über ordnungsgemäße Aktenführung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10084) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9383). Danach...

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