Kultusministerium des Saarlandes: "Das Gutachten zur Hausordnung des Max-Planck-Gymnasiums in Saarlouis ist durch die zuständigen Stellen des Ministeriums für Bildung und Kultur zu Kenntnis genommen und juristisch bewertet worden. Die hierzu intern geführte Kommunikation ist nicht Bestandteil des Vorgangs und stellt daher gem. § 2 Nr. 1 S. 2 IFG keine amtliche Information dar. Der Anspruch auf Zugang besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 1 SIFG jedoch nur zu amtlichen Informationen." [...]
@achim Was? "Es ist nicht Bestandteil des Vorgangs" ist schonmal fragwürdig, aber wäre auch kein Grund, dass es nicht unter das IFG fällt, oder?