Einsatz für Gäubahn geht weiter
Die Deutsche Bahn hat vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis 2028 zu verschieben. Wir setzen unseren Einsatz für einen leistungsfähigen Stuttgarter Eisenbahnknotens fort.
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DUH zieht für Erhalt der Gäubahn vor das Bundesverwaltungsgericht

· Deutsche Bahn hat heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis 2028 zu verschieben· Abweisendes Urteil des VGH macht den Weg frei für einen Antrag auf Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig · Verzögerung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bis zum Jahr 2030: DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von Landespolitikern Özdemir und Hagel Einhaltung der Wahlversprechen, dass die Gäubahn nicht abgetrennt wird, solange der Tiefbahnhof nicht in Betrieb ist

Deutsche Umwelthilfe e.V.

@umwelthilfe
@BVerwG_de
Es ist beschämend, dass das Verwaltungsgericht aber auch die Bahn und das eigentlich unabhängige also neutrale EBA nicht die Gefährdung des öffentliche Interesse sieht durch die Kappung der #Gäubahn die nur mit geringen Aufwand bei der Verschwenkung der S-Bahn verhindert werden kann.

Wer es ernst meint mit der Verkehrs- bzw Mobilitätswende, müsste genau an dieser Stelle wo die S-Bahn verschwenkt wird zur neuen Haltestelle Mittnachtstraße eine Weiche einbauen - statt eine Stützmauer und Krone des Bahndamms der Gäubahn mit 2 Gleise abzureißen - um ggf. in Störfällen S-Bahnen oder etwa planmäßig für eine Verbindung der Hermann-Hesse-Bahn von Calw zum Hbf Stgt oben Züge fahren lassen zu können für eine resilienten und redundanten S-Bahnverkehr.

Stattdessen wurde über 1,5h nur darüber diskutiert/ Argumente ausgetauscht, ob jetzt Satz 3 oder 4 nach §49 Absatz 2 VwVFG greifen würde und der vorsitzende Richter schaute auch manchmal fragend zu Prof. Urs Kramer, der den LNV BW als Kläger vertritt.

Dass es ein Gutachten im Auftrag der Stadt gibt, wie die Gäubahn Kappung mit einer Stützmauer verhindert werden kann, wurde garnicht erwähnt.

weiter hier:
RE https://climatejustice.social/@kletterli/116255835939701988

@umwelthilfe @BVerwG_de
Hier ist eine PM zum Gerichtsverfahren gegen die #Gäubahn Kappung vom Aktionsbündnis K21:
https://parkschuetzer.de/statements/218279

Zitat daraus:
"Im gestrigen Verfahren hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Bahn nicht nur keinen Plan B, sondern nicht einmal einen Plan A in Sachen Gäubahnkappung hat. Denn, so Reicherter „die Genehmigung, die S-Bahn provisorisch auf den Gäubahndamm zu verlegen, bis die neue Strecke zur Mittnachtstraße fertig ist, hat die Bahn nicht genutzt. Stattdessen verlegt sie die neuen S-Bahn-Schienen neben dem Gäubahndamm und hat nun keine Genehmigung für die weitere Bauausführung.“

Warum es entgegen einer internen Untersuchung der Bahn notwendig sein soll, dafür den Gäubahndamm abzubaggern, konnte der für die Technik zuständige Mitarbeiter der Bahn nicht erklären. Auf Nachfragen des Gerichts blieb er stumm. Stattdessen erläuterte auf Seiten der Kläger Dr.-Ing. Hans-Jörg Jäkel, dass aus bahntechnischer Sicht Gäubahndamm und neue S-Bahn-Gleise ohne großen Aufwand nebeneinander bestehen bleiben könnten. Die Idee, eine Stützmauer ohne Genehmigung abzureißen, die 100 Jahre die Stabilität des Dammes gesichert habe, sei aberwitzig."

parkschuetzer.de Statement 218279 von PS-Redaktion

Ein Parkschützer Statement