Die Deutsche Bahn hat vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis 2028 zu verschieben. Wir setzen unseren Einsatz für einen leistungsfähigen Stuttgarter Eisenbahnknotens fort.
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DUH zieht für Erhalt der Gäubahn vor das Bundesverwaltungsgericht
· Deutsche Bahn hat heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis 2028 zu verschieben· Abweisendes Urteil des VGH macht den Weg frei für einen Antrag auf Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig · Verzögerung der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 bis zum Jahr 2030: DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von Landespolitikern Özdemir und Hagel Einhaltung der Wahlversprechen, dass die Gäubahn nicht abgetrennt wird, solange der Tiefbahnhof nicht in Betrieb ist