Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt seit Jahren deutlich zu. Viele Betroffene bleiben bislang auf den Kosten sitzen, weil sie nicht nachweisen können, wer schuld ist.

Das wird sich ändern! Sharing-Anbieter und andere Halter sollen künftig haften - unabhängig davon, ob ein eigenes Fehlverhalten vorliegt oder nicht.

Auch Fahrerinnen und Fahrer werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften künftig für einen Unfall, wenn sie ihre Unschuld nicht nachweisen können.

@Bundesregierung Wer die Unschuldsvermutung ("in dubio pro reo") undifferenziert anführt, verkennt, dass diese ohnehin für das Strafrecht und in Teilen das Gefahrenabwehrrecht gilt.

Hier handelt es sich aber um das Deliktsrecht im Zivilrecht.

Jahrelang blieben Personen auf Schäden sitzen, weil niemand haftbar gemacht werden konnte. Nach Beendigung des Miet-/ Leihverhältnisses eines E-Scooters kann mittels Photoaufnahme vom ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeug mit Zeitstempel nachgewiesen werden, dass keine Gefahr eröffnet wurde.

Natürlich umständlicher, aber im Abwägen mit der Aussichtslosigkeit der Durchsetzbarkeit eines Haftungsanspruches einer geschädigten Person wiegt letzterer in meinen Augen schwerer.