@derpostillon Aufgrund von Problemen mit der Gebäudestatik sind ab dem 1. OG nur Leichtwasserreaktoren zulässig. Schweres Wasser darf ausschliesslich im EG verwendet werden!
@ewos1986@derpostillon Bei Bedarf kommt auch die Errichtung eines Atom-Balkonkraftwerks im KG in Betracht. Der dazu nötige unterirdische Balkon ist jedoch nur im Raum Stuttgart genehmigungsfähig.