Kirchenaustritt allein rechtfertigt Kündigung nicht

Ein katholischer Sozialdienst hatte einer Mitarbeiterin gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Der EuGH entschied, dass die Frau dadurch diskriminiert wurde. Das Urteil setzt Maßstäbe.

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EuGH-Urteil: Kirchenaustritt allein rechtfertigt Kündigung nicht

Ein katholischer Sozialdienst hatte einer Mitarbeiterin gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Der EuGH entschied, dass die Frau dadurch diskriminiert wurde. Das Urteil setzt Maßstäbe.

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