In Dänemark hat die Regierung ein neues Gesetz verabschiedet: Bürger sind jetzt Eigentümer ihrer Fotos, ihrer Stimme und ihrer Körper. Damit soll Deep Fakes Einhalt geboten werden
@franckraisch Wenn so etwas in Dänemark geht, dann weißt du, dass das hier nie kommen wird.
@franckraisch Mad world, daß es dafür ein Gesetz braucht...
@Schafstelze unsere Gesetze sind vor dem Internet gemacht. Das kommt da leider kaum drin vor

@franckraisch
man könnte aus den in der BRD bereits seit Jahrzehnten bestehenden und sukzessive konkretisierten und verdichteten Regelungsgefügen und Rechtsprechungsclustern zum Schutz von höchtpersönlichen Gütern / Allgemeinem Persönlichkeitsrecht nahezu sämtliche Aspekte ableiten. Die Herausforderung besteht wohl immer noch darin, Normen für die "neuen Medien" zu entwerfen (das meinte Merkel damals übrigens mit "Neuland") und da kommen wir aus ungeklärten Gründen nicht weiter.

@Schafstelze

@Ottilie_Katz @Schafstelze wir könnten auch den ganzen Kram über Bord schmeißen und einfach sagen: wer Bilder oder Namen von anderen ohne deren Einverständnis im Internet benutzt, bekommt 10000€ Strafe ohne Wenn und Aber außer es handelt sich um eine Person öffentlichen Interesses. Unsere Rechtsprechung ist aber ein Einzelfallwildwuchs, wo theoretisch Strafen vorgesehen sind, wäre da nicht das Urteil vom OLG sowieso von vor 30 Jahren

@franckraisch

da wäre ich dabei! Klar verständliche Normen sind gute Normen!
@Schafstelze

@Ottilie_Katz @franckraisch @Schafstelze

Herzlichen Glückwunsch, ihr habe gerade touristische Fotografie kriminalisiert.

Das, was ihr5 fordert gibt es schon längst und eben nicht als Cluster von Einzelfallentscheidungen. Das Recht am eigenen Bild ist sehr eindeutig und klar geregelt im im Kunsturhebergesetz (§ 22 KUG).

Die Ausnahmen sind ebenso klar geregelt in § 23 KUG.

Einzelfallbeurteilungen sind eine der größten Errungenschaften der deutschen Rechtssprechung und es ist

1/

@Ottilie_Katz @franckraisch @Schafstelze

kein Zufall, dass unsere reaktionären Kräfte gerade versuchen, sie in immer mehr Bereichen abzuschaffen.

Diese klaren Regelungen des KUG (also das Umgangssprachliche 'Recht am eigenen Bild') sind dann durch die DSGVO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die darin enthaltene Beweislastumkehr nebst Detaillierungspflicht und die Widerrufsmöglichkeiten nochmals verschärft worden.

Die DSGVO ist noch relativ jung, daraus resultiert

2/

@Ottilie_Katz @franckraisch @Schafstelze

DARAUS resultiert eine gewisse Rechtsunsicherheit ob der juristischen Interpretation, weil eben noch Urteile fehlen. Aber praktisch ausschließlich auf der Datenerhebungsseite.

Ob dabei irgendwas in den "neuen Medien" stattfindet oder man eine Strasse mit Deinem Gesicht plakatiert ist vollkommen unerheblich.

3/3

@derZeitreiser @Ottilie_Katz @Schafstelze dann hätten wir das auch geklärt. jedenfalls gibts schon was und das scheint auch zu wirken. Ob allerdings Einzelfallwntscheidungen eine Errungenschaft sind, wage ich zu bezweifeln: Ich habe 30 Jahre in Ländern ohne Einzelfälle gelebt und fand es da ehrlicherweise besser: was im Gesetz stand, galt und zwar für alle (*ok nicht für die oberen 10000) wenigstens konnte sich niemand auf seine spezielle Lage berufen.

@franckraisch

"was im Gesetz stand, galt und zwar für alle"

Mich dünkt, Du hast nicht einmal verstanden, was eine Einzelfallentscheidung ist.

Gesetze gelten für alle. Aber es findet in jedem Fall eine singuläre Betrachtung des Vorkommnisses statt, statt einfach Pauschal ohne Betrachtung zu handeln.

Einzelfall bedeutet, dass wir z.B. im Asylrecht jeden Antrag singulär betrachten und beurteilen, statt einfach zu sagen, dass wir im Gruppenkollektiv Leute ablehnen ohne Betrachtung der Umstände.

@franckraisch Oder mal noch platter, da ich den Eindruck habe, dass das notwendig ist:

Das 6. Gebot sagt:
Du sollst nicht töten.

Die Einzelfallbetrachtung ist dann z.B. der Unterschied zwischen Mord und Selbstverteidigung.

Die Einzelfallbetrachtung schaffte kollektive Schuldzuweisung ab (aka Lehnsherr immer gut, Vasall immer schlecht)

Das nicht für eine Errungenschaft der gesellschaftlichen Rechtssprechung zu halten ist - sorry - ziemlich gruselig.

@derZeitreiser erst kürzlich hat ein 18jähriger ein Autorennen veranstaltet und ist in ddr Stadt irgendwas zw. 160 und 180 kmh gefahren. Ein Familienvater als Fußgänger hat dafür mit dem Leben bezahlt. Im Gesetz ist ein Strafmaß von mind. 5 Jahren Gefängnis dafür vorgesehen. Das Gericht erkannte aber im Einzelfall das Alter des Fahrers an und verhängte eine 4jährige Freiheitsstrafe. Sowas meine ich. nicht Pauschal-Verurteilungen von Asylbewerbern.

@franckraisch "Sowas meine ich."

Ich weiß was Du meinst. Du möchtest gerne den Rachegelüsten Deines persönlichen Gerechtigkeitsempfinden mehr Geltung verschaffen. Deswegen sieht unsere Rechtssprechung übrigens unabhängige und unbeteiligte Richter vor, statt eines Mobs.
Deswegen erkläre ich Dir gerade die Konsequenzen Deiner doch sehr afdesken Simplifizierungen.

1/

@franckraisch

Zum Fall. Es wurde eben nicht willkürlich "das Alter vom Richter berücksichtigt"

Hier wurden Gesetze angewandt, die für alle gelten.

Der Täter war unter 20, also gilt bei unreifen Verhalten Jugendstrafrecht.
Jugendstrafrecht sieht keine 5 Jahre Mindesttrafmaß vor.

Ende der Geschichte. Dass man damit den primitiven Rachegelüsten mancher nicht gerecht wird, ist nachvollziehbar - genau deswegen haben wir ja unser Rechtssystem.

2/2

@derZeitreiser Erstwähler unter 21 dürfen ja nicht nur Parteien mit den Anfangsbuchstaben A bis F wählen. Du hast die Gesetze nicht gemacht aber defacto haben wir hier eine Zweiklassengesellschaft. Rachegelüste ist wieder so ein juristischer Ausdruck, der mich denken lässt, du seist von Idioten mit primitiven Instinkten umgeben und nur durch unsere Rechtssprechung kann Schlimmeres verhindert werden. Weniger Pessimismus bitte

@franckraisch "Du hast die Gesetze nicht gemacht aber defacto haben wir hier eine Zweiklassengesellschaft."

Nein, haben wir nicht, zumindest nicht in dieser Hinsicht. Denn diese Gesetze gelten für die Jugendlichen aller Klassen.

Unsere Gesetzgebung berücksichtigt schlicht, dass Menschen sich unterschiedlich entwickeln. Auch das ist eine gesellschaftliche Errungenschaft

"Rachegelüste ist wieder so ein juristischer Ausdruck"
Das ist kein juristischer Ausdruck, sondern die Einordnung Deiner

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@franckraisch Forderungen.

"der mich denken lässt, du seist von Idioten mit primitiven Instinkten umgeben"
Ja, ztiemlich genau dort ordne ich Dich gerade ein.

"und nur durch unsere Rechtssprechung kann Schlimmeres verhindert werden."
Du demonstrierst gerade genau diesen Umstand.

"Weniger Pessimismus bitte"
Es gibt dann weniger Pessimismus, wenn ich auf weniger Menschen wie Dich treffe.

Bis dahin erlaube ich mir. Die kurzsichtigen, undurchdachten, reaktionären, von Racheglüsten geprägten

2/

@franckraisch Äusserrungen mancher Menschen auch dann so zu benennen, wenn diesen Menschen das nicht gefällt.

Deine Simpel-Forderungen rütteln an jahrhundertealten Grundfesten unserer Rechtsstaatlichkeit und Dir scheint nicht bewusst zu sein, dass Dein Anspruch auch von der vermeintlichen Gegenseite, der Du im Mindeset, wenn auch nicht in der Sozialisierung, viel näher stehst, als Dir lieb sein dürfte nach einem Blick in Deinen Stream, erhboben werden kann.

3/

@franckraisch Ich versuchte, Dich mit meinen Beispielen mit der Nase reinzustoßen in welchen Gefilden Du Dich da gerade bewegst (die Du dann mit Deinem Beispiel gleich nochmal bestätigt hast) - aber der Keil war wohl noch nicht grob genug für den Klotz.

Ich denke, wir beenden das hier, hab einen schönen Tag.

4/4

@derZeitreiser

und: Ommmmm...

Mir ist das Alles bekannt; nur erfasst Deine Antwort die im ersten Post benannte Problematik mMn nicht ganz (oder bin ich es, die das falsch verstanden hat...🤔 )

@Ottilie_Katz "mMn nicht ganz"

Im ersten Post geht es um die simplifizierte Darstellung neuer Gesetze Finnlands zum Identitätsdiebstahl.

Das ist einfach nur ein anderer Ansatz als Deutschland. Hier wird das über Persönlichkeitsrechte geregelt. Eben KUK, DSGVO sowie 202a StGB, 185 ff. StGB, 63 StGB - es bedarf keines Eigentumsrechtes.

Auf dieser Basis wurde dann hier etwas gefordert, das es schon längst gibt nebst eines reaktionären Rückfalls in der Rechtsstaatlichkeit.

Ooohm Du also ruhig.

@derZeitreiser

nicht ruhig, aber ich bemühe mich.

@derZeitreiser

hm, wir Schlichten haben es wohl nicht geschafft, den Schwerpunkt zu verdeutlichen...
@franckraisch @Schafstelze