An Demo teilgenommen und nun beim Verfassungsschutz gespeichert? Wir klagen vor dem Verwaltungsgericht München und verteidigen die Versammlungsfreiheit. Über 1.300 Menschen wurden 2023 bei der Tag-X-Demo in Leipzig bis zu elf Stunden von der Polizei eingekesselt und festgehalten, darunter Unbeteiligte und Minderjährige. Zusatzproblem: Die Personalien der Eingekesselten landeten später beim Verfassungsschutz, ohne dass ihnen ein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen wird.

https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/tag-x

Klägerin Jona ist eine der Betroffenen: Der Bayerische Verfassungsschutz speichert ihre Daten mit der Begründung, sie habe durch ihre Teilnahme an der Demo die sogenannte „linksextreme Szene“ unterstützt. Eine klare Definition davon liefert die Behörde nicht.
Wenn Bürger*innen fürchten müssen, wegen der Teilnahme an einer legalen Demonstration ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten, drohen „chilling effects“: Menschen werden abgeschreckt, ihre Grundrechte wahrzunehmen. Politische Teilhabe wird so zum gefühlten Risiko.

Demonstrieren ist ein Grundrecht – kein Fall für den Verfassungsschutz! Demokratie lebt vom Protest. Mit unserer Klage wollen wir gerichtlich klarstellen lassen: Die bloße friedliche Teilnahme an einer Versammlung darf nicht zum staatlichen Speichern von Daten führen. #ProtectTheProtest

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