Merci heutige @funfacts Folge mit #JeanPhilippeKindler für den hoffnungsstiftenden Hinweis auf ein tatsächlich nützliches Gesetz — Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 27 Verbände; Abschnitt (6) —, bei dem sich offenbart, dass ab und zu hie und da doch mitgedacht wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__27.html

§ 27 StVO 2013 - Einzelnorm