Übrigens: Mit viel weniger Geld als für eine (wahrscheinlich sowieso unwirksame) „Spritpreisbremse” notwendig wäre es möglich, den Preis für den bundesweit geltenden Monatsfahrschein für den ÖPNV auf den im Regelsatz SGB II/SGB XII enthaltenen Betrag für Verkehr zu begrenzen.

#Bürgergeld #Grundsicherung #Verkehr
@DerEmil für mich war es schon immer nur logisch, dass das D-Ticket für Leute im Regelsatz nur genau so teuer sein dürfte wie der vorgesehene Anteil von z.Zt. 50€