Übrigens: Mit viel weniger Geld als für eine (wahrscheinlich sowieso unwirksame) „Spritpreisbremse” notwendig wäre es möglich, den Preis für den bundesweit geltenden Monatsfahrschein für den ÖPNV auf den im Regelsatz SGB II/SGB XII enthaltenen Betrag für Verkehr zu begrenzen.
#Bürgergeld #Grundsicherung #Verkehr
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