„CDU zu lange am Auspuff geschnuppert“: Über die Iburger Straße in #Osnabrück wird wieder viel geredet und vor allem gestritten. Sie wird wohl vierspurig (ohne Umweltspuren) bleiben. Dafür hagelt es Kritik. Einige fordern sogar den Rücktritt von OB Pötter.

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@joerg @kettenreaktion @Urban @danilovic Man merkt, dass die Wahlen bevorstehen. Die Rhetorik wird zugespitzter und es wird auch unsachlicher. Man darf sich übrigens hier auch ernsthaft die Frage stellen, wer hier rechtswidrig gehandelt hat. Das kann auch ein Bumerang für die Ratsmehrheit werden, wenn nämlich deren Beschluss rechtswidrig wäre. Würden dann die die mitwirkenden Ratsmitglieder ebenfalls zurücktreten?
@SapereAudeX @kettenreaktion @Urban @danilovic Letzteres halte ich für unwahrscheinlich und ggf. auch unnötig. Ob die Einführung der Umweltspuren rechtlich wirklich nicht möglich ist, weiß momentan wohl niemand. Das müsste die Kommunalaufsicht und zuletzt Gerichte klären - nicht die Stadt!
@joerg @kettenreaktion @Urban @danilovic Ja, solange sich die Meinungen gegenüber stehen, wird wohl eine Gerichtsentscheidung die streitige Auslegung final klären. Das dauert halt Jahre. Ich habe kein Problem mit 4 Spuren. Hauptsache es kommen sichere Radwege dazu. Notfalls sind die Parkplätze halt weg. Eigentum verpflichtet. Wer sich ein Auto leistet, muss sich im Zweifel auch dem (privaten) Stellplatz leisten.
@SapereAudeX @kettenreaktion @Urban @danilovic Da bin ich ganz bei Dir. Aber es ist kaum vorstellbar, dass sich Politik und/oder Verwaltung den Zorn der Autofahrenden auf sich ziehen, indem man ihnen "ihre gottgegebenen" Parkplätze nimmt.

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Kann es sein, dass wieder genug Fläche im Hinterhof vorhanden ist?
Aber wer will schon ein Stück Garten abgeben, wenn er genauso gut kostenlos vor dem Haus parken kann?

@Urban @SapereAudeX @kettenreaktion @danilovic Mit oder ohne Platz vorm / hinterm Haus: Parken ist ein privates Problem. Ein Unding, das es überhaupt erlaubt ist, überall öffentlichen Raum zuzuparken, der der Allgemeinheit gehört. Mein Trampolin darf ich auch nicht an den Straßenrand stellen geschweige denn diesen aufreißen und begrünen.
@joerg @Urban @kettenreaktion @danilovic Na ja, dass auch Parken eine gewisse Verkehrsbezogenheit hat, und damit zur widmungsgerechten Nutzung zählt, dürfte schon unstreitig sein. Aber das muss nicht in Stein gemeißelt bleiben. Das hätte der Rat durchaus in der Hand, die Verwaltung mit der rechtlichen Umwidmung und der technischen Planung zu beauftragen.
@joerg @Urban @kettenreaktion @danilovic
Aber eben das, was der Rat hätte machen können, hat er nicht gemacht. Statt dessen hat er eine Regelung beschlossen, die tatsächlich rechtswidrig sein könnte. Allein schon deshalb, weil der Beschluss ohne notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung bei einer Entwidmung herbeigeführt wurde. Deswegen sollte Herr Seeliger nicht mit Klage drohen, sondern man sollte schleunigst nach konstruktiven Lösungen suchen.
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
a) der Einrichtung von Sonderfahrstreifen und bevorrechtigenden Lichtzeichenregelungen für Linienbusse und

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b) der Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr.

(1j) Die Gemeinde kann bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 1i beantragen.

@Urban @joerg @kettenreaktion @danilovic Was soll mir dieses Zitat auf dem Gesetz sagen? Es belegt jedenfalls keinen Widerspruch meiner Aussagen.

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Die Gemeinde kann die Anordnung einer solchen Umweltspur bei der Verkehrsbehörde beantragen.
Die Stadt gibt zurück, dass es wahrscheinlich nicht klappen wird, wegen der Leichtigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit. Das könnten Voraussetzungen für die Anordnung sein.
Hr. Groß argumentiert, dass die Verkehrssicherheit auch für den Radverkehr gilt.

Ich sehe da keinen Hinweis auf ein falsches formales Vorgehen seitens des Rates. Oder?

@Urban @joerg @kettenreaktion @danilovic Na ja, das Recht ist schon etwas komplexer. Beantragen ist ersteinmal nur eine Formalie. Aber ein Antrag muss auch begründet sein. Und da sind eben alle Aspekte zu berücksichtigen und abzuwägen. Die Reduktion auf zwei Fahrbahnen ist da eben nicht der Königsweg, wenn das zu einem Verkehrsinfarkt führt. Es wäre klüger gewesen, einen Prüfauftrag mit dem Ziel eines Radweges zu erteilen.
@Urban @joerg @kettenreaktion @danilovic Man könnte bei einem derartigen Eingriff in den Bestand auch nicht mehr nur von einer bloßen verkehrsbehördlichen Maßnahme sprechen, sondern man hier eine straßenrechtliche Teilentwidmung durchführen müsste. Und das hat dann nicht nach den Regeln der StVO zuverfolgen, sondern nach dem Straßenrecht. Und das hätte der Rat definitiv nicht eingehalten. Der Rat wäre gut beraten, die Verwaltung vorher zu fragen.