@adfc_stuttgart ist es nicht so , dass zu einem Radfahrer immer ein Überholabstand von 1,5 m eingehalten werden muss, auch wenn dieser auf einem Radstreifen fährt der mit durchgezogener abgetrennt ist, oder gilt das nur bei gestrichelter Linie? Und der Radfahrer muss immer mindestens einen Meter Abstand von parkenden Autos einhalten für seinen Versicherungsschutz im Falle von
#dooring . Das macht doch so alles gar keinen Sinn.