Eigener Femizid-Tatbestand: Ja oder nein?
§ 211 StGB – Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
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Eigener Femizid-Tatbestand: Ja oder nein?

Es ist unmöglich, jedes Problem durch ein eigenes Gesetz zu lösen. Das gilt leider auch für Femizide. Ein Essay.

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