@SheDrivesMobility

Und man muss auch eine Berechtigungsfrage stellen.

Warum haben Autofahrer einen Anspruch auf durchgehende Wegenetze. Radfahrende aber nicht? Autos haben exklusive Wege. Schnellstraßen, Autobahnen. Für Radfahrende gibt es kein durchgehendes Wegenetz.

Sogar auf machen Gehsteigen ist das Radfahren nicht gestattet. Somit haben Radfahrende den geringsten Anteil an verfügbaren Wegen aller Mobilitätsteilnehmer. (Denn Fussgänger haben mehr Wege)

@jackpearse @SheDrivesMobility
Nur Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind für Radfahrende verboten, und natürlich Fahrbahnen, die mit begleitenden Radwegen (oft sehr mangelhaften) ausgestattet sind. Für meine Strecken habe ich also durchaus ein durchgehendes Wegenetz. Das Problem ist nicht die Infrastruktur, sondern ein gewisser Teil von Autofahrenden, die sich nicht an die Regeln halten. Legal wird kein Radfahrender gefährdet. Hier muss man ansetzen!

@Rad
Nicht ganz richtig: ein blauer Lolli (beschilderter Radweg, ist kein absolutes Nutzungsverbot der Fahrbahn, auch wenn viele Dosentreiber das glauben. Und ein Radweg ohne Schild erst recht nicht.

Infrastruktur und Regelbrecher sind zwei Teile des Problems. Gute Infrastruktur schützt vor den Folgen des regelbrechrns oder des menschlichen Versagens, indem sie gefahrenpunkte präventiv vermeidet.
@jackpearse @SheDrivesMobility

@SheDrivesMobility @jakob_thoboell @jackpearse
Schon klar, war etwas verkürzt dargestellt. 😉