@rstockm Komplett Gaga, was gerade abgeht.
Gleichzeitig sind Kapazitäten für einen "Weimatar" vorhanden.
Wichtig ist: dranbleiben, hinterfragen, nachfragen und aufzeichnen.
Arne ist dran:
https://fragdenstaat.de/anfrage/weimatar/

Weimatar
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen zum "Weimatar" (https://kulturstaatsminister.de/erster-virtueller-staatsminister), insbes. Vergabeunterlagen, Konzepte, (Leitungs-)Vorlagen, interne E-Mails sowie Schriftverkehr mit Dritten.
Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten können unkenntlich gemacht werden, sofern dadurch eine Drittbeteiligung vermieden werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich halte trotz Gebühren an meinem Antrag fest.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen