Deutschland setzt sich im EU-Rat offenbar dafür ein, dass pseudonymisierte Daten teilweise von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Zivilgesellschaft und Datenschutzbehörden warnen davor, auch andere Mitgliedstaaten sind dagegen.

https://netzpolitik.org/2026/verhandlungen-in-bruessel-bundesregierung-saegt-am-datenschutz/

Verhandlungen in Brüssel: Bundesregierung sägt am Datenschutz

Deutschland setzt sich im EU-Rat offenbar dafür ein, dass pseudonymisierte Daten teilweise von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Zivilgesellschaft und Datenschutzbehörden warnen davor, auch andere Mitgliedstaaten sind dagegen.

netzpolitik.org
@netzpolitik_feed ist das nicht schon möglich in der jetzigen DSGVO? Hatte gedacht sobald man Daten nicht mehr auf einen User/Person zurück führen kann, sind es ja keine persönlichen Daten. Sorry wenn ich da falsch liege vorab :-/

@J_K_R @netzpolitik_feed
Pseudonym ist nicht anonym, sondern über ein Merkmal wieder Personen beziehbar.

Stell dir eine Liste von Kontonummern vor. Für die meisten Leute wäre das pseudonym. Für die Bank, der das Konto erstellt hat, weiß welche Person das Konto gehört, also Personenbezogen.
Wenn man also wirklich anonym mit diesen Kontonummern arbeitet will, müsste man komplett neue generieren, und die echten damit ersetzten. Dabei auf keinen Fall irgendwo eine Beziehung zwischen alt und neu speichern.

Alles was auf eine Person beziehbar ist, ist nicht anonym.

IP Adressen sind auf den Provider-Vertragspartner beziehbar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anonymisierung_und_Pseudonymisierung?wprov=sfla1

Anonymisierung und Pseudonymisierung – Wikipedia

@LeelaTorres @netzpolitik_feed merci für die Klarstellung!