Zu verlieren ist nie schön aber selten sind die Auswirkungen so dramatisch. Selten schmerzt es mich auch persönlich so sehr. Gestern hat meine Behörde vor dem BVerwG in Leipzig den Rechtsstreit gegen… | Louisa Specht-Riemenschneider | 48 comments

Zu verlieren ist nie schön aber selten sind die Auswirkungen so dramatisch. Selten schmerzt es mich auch persönlich so sehr. Gestern hat meine Behörde vor dem BVerwG in Leipzig den Rechtsstreit gegen den BND um die Frage verloren, ob wir Dokumente einsehen dürfen, um unsere gesetzlich vorgesehene Kontrolltätigkeit auszuüben. Seit gestern steht fest: Das dürfen wir nicht. Wir können eine Weigerung, Dokumente vorzulegen, nicht einmal gerichtlich überprüfen lassen, weil wir nicht selber klagen dürfen. Unserer Aufsicht im Sicherheitsbereich unterliegende Stellen dürfen sich also mehr oder weniger selbst aussuchen, ob sie uns die Unterlagen vorlegen, aus denen sich die Datenschutzkonformität ihres Handelns ergibt. Wer mich kennt weiß, ich urteile selten pauschal, ich wäge ab, versuche, alle Seiten einer Diskussion zu verstehen. Aber bei aller Liebe zur Differenziertheit: Eine gesetzliche Regelung, die einer unabhängigen Behörde Kontrollpflichten auferlegt und ihr dann die Durchsetzung versagt, ist absurd. So kann ich meine Arbeit nicht machen, meine Pflichten nicht erfüllen. So können wir es mit dem Grundrechtsschutz auch gleich lassen. Aber vielleicht ist ja genau das Sinn und Zweck der Regelung: "Ein bisschen Grundrechtsschutz auf dem Papier aber bitte doch nicht wirklich." Wenn mir dann demnächst die Aufsicht über die Nachrichtendienste komplett entzogen wird, wie es der Gesetzgeber plant, hat das Märchen von der Behinderung der Nachrichtendienste durch das Datenschutzrecht und durch meine Behörde endgültig verfangen. Und ich dachte wirklich, reguliert würde auf verlässlicher Tatsachengrundlage, nicht auf Grundlage anekdotischer Evidenz. Da habe ich mich wohl getäuscht. Ein großer Dank geht an meine Mitarbeiter*innen und Matthias Bäcker, die so viel Herzblut in dieses Verfahren gesteckt haben. Ich bin sehr dankbar und sehr stolz, solch herausragende Expertise in meinem Haus zu haben. ❤️‍🩹 Philipp Wilhelmstrop Karsten Füllhaase Lina Rusch Andreas Hartl Matthias B. | 48 comments on LinkedIn

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„Seit gestern steht fest: Das dürfen wir nicht. Wir können eine Weigerung, Dokumente vorzulegen, nicht einmal gerichtlich überprüfen lassen, weil wir nicht selber klagen dürfen. Unserer Aufsicht im Sicherheitsbereich unterliegende Stellen dürfen sich also mehr oder weniger selbst aussuchen, ob sie uns die Unterlagen vorlegen, aus denen sich die Datenschutzkonformität ihres Handelns ergibt.“
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„Wer mich kennt weiß, ich urteile selten pauschal, ich wäge ab, versuche, alle Seiten einer Diskussion zu verstehen. Aber bei aller Liebe zur Differenziertheit: Eine gesetzliche Regelung, die einer unabhängigen Behörde Kontrollpflichten auferlegt und ihr dann die Durchsetzung versagt, ist absurd. So kann ich meine Arbeit nicht machen, meine Pflichten nicht erfüllen. So können wir es mit dem Grundrechtsschutz auch gleich lassen.“
Hui.
Leute, wir müssen nachregeln.

@blausand

Allein die Masse von Sch....
schon mal in ähnlicher Form dagewesenem ...

Beam me up, Scotty!