Zu verlieren ist nie schön aber selten sind die Auswirkungen so dramatisch. Selten schmerzt es mich auch persönlich so sehr. Gestern hat meine Behörde vor dem BVerwG in Leipzig den Rechtsstreit gegen… | Louisa Specht-Riemenschneider | 48 comments

Zu verlieren ist nie schön aber selten sind die Auswirkungen so dramatisch. Selten schmerzt es mich auch persönlich so sehr. Gestern hat meine Behörde vor dem BVerwG in Leipzig den Rechtsstreit gegen den BND um die Frage verloren, ob wir Dokumente einsehen dürfen, um unsere gesetzlich vorgesehene Kontrolltätigkeit auszuüben. Seit gestern steht fest: Das dürfen wir nicht. Wir können eine Weigerung, Dokumente vorzulegen, nicht einmal gerichtlich überprüfen lassen, weil wir nicht selber klagen dürfen. Unserer Aufsicht im Sicherheitsbereich unterliegende Stellen dürfen sich also mehr oder weniger selbst aussuchen, ob sie uns die Unterlagen vorlegen, aus denen sich die Datenschutzkonformität ihres Handelns ergibt. Wer mich kennt weiß, ich urteile selten pauschal, ich wäge ab, versuche, alle Seiten einer Diskussion zu verstehen. Aber bei aller Liebe zur Differenziertheit: Eine gesetzliche Regelung, die einer unabhängigen Behörde Kontrollpflichten auferlegt und ihr dann die Durchsetzung versagt, ist absurd. So kann ich meine Arbeit nicht machen, meine Pflichten nicht erfüllen. So können wir es mit dem Grundrechtsschutz auch gleich lassen. Aber vielleicht ist ja genau das Sinn und Zweck der Regelung: "Ein bisschen Grundrechtsschutz auf dem Papier aber bitte doch nicht wirklich." Wenn mir dann demnächst die Aufsicht über die Nachrichtendienste komplett entzogen wird, wie es der Gesetzgeber plant, hat das Märchen von der Behinderung der Nachrichtendienste durch das Datenschutzrecht und durch meine Behörde endgültig verfangen. Und ich dachte wirklich, reguliert würde auf verlässlicher Tatsachengrundlage, nicht auf Grundlage anekdotischer Evidenz. Da habe ich mich wohl getäuscht. Ein großer Dank geht an meine Mitarbeiter*innen und Matthias Bäcker, die so viel Herzblut in dieses Verfahren gesteckt haben. Ich bin sehr dankbar und sehr stolz, solch herausragende Expertise in meinem Haus zu haben. ❤️‍🩹 Philipp Wilhelmstrop Karsten Füllhaase Lina Rusch Andreas Hartl Matthias B. | 48 comments on LinkedIn

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„Zu verlieren ist nie schön aber selten sind die Auswirkungen so dramatisch. Selten schmerzt es mich auch persönlich so sehr. Gestern hat meine Behörde vor dem BVerwG in Leipzig den Rechtsstreit gegen den BND um die Frage verloren, ob wir Dokumente einsehen dürfen, um unsere gesetzlich vorgesehene Kontrolltätigkeit auszuüben.“
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„Seit gestern steht fest: Das dürfen wir nicht. Wir können eine Weigerung, Dokumente vorzulegen, nicht einmal gerichtlich überprüfen lassen, weil wir nicht selber klagen dürfen. Unserer Aufsicht im Sicherheitsbereich unterliegende Stellen dürfen sich also mehr oder weniger selbst aussuchen, ob sie uns die Unterlagen vorlegen, aus denen sich die Datenschutzkonformität ihres Handelns ergibt.“
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„Wer mich kennt weiß, ich urteile selten pauschal, ich wäge ab, versuche, alle Seiten einer Diskussion zu verstehen. Aber bei aller Liebe zur Differenziertheit: Eine gesetzliche Regelung, die einer unabhängigen Behörde Kontrollpflichten auferlegt und ihr dann die Durchsetzung versagt, ist absurd. So kann ich meine Arbeit nicht machen, meine Pflichten nicht erfüllen. So können wir es mit dem Grundrechtsschutz auch gleich lassen.“
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„Aber vielleicht ist ja genau das Sinn und Zweck der Regelung: "Ein bisschen Grundrechtsschutz auf dem Papier aber bitte doch nicht wirklich." Wenn mir dann demnächst die Aufsicht über die Nachrichtendienste komplett entzogen wird, wie es der Gesetzgeber plant, hat das Märchen von der Behinderung der Nachrichtendienste durch das Datenschutzrecht und durch meine Behörde endgültig verfangen.“
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„Und ich dachte wirklich, reguliert würde auf verlässlicher Tatsachengrundlage, nicht auf Grundlage anekdotischer Evidenz. Da habe ich mich wohl getäuscht. Ein großer Dank geht an meine Mitarbeiter*innen und Matthias Bäcker, die so viel Herzblut in dieses Verfahren gesteckt haben. Ich bin sehr dankbar und sehr stolz, solch herausragende Expertise in meinem Haus zu haben.“
@bfdi Mein ehrliches Mitgefühl. Als ehemaliger Bewerber um die Position des LfDI in Sachsen-Anhalt kann ich das ein bißchen nachvollziehen. Rücktritt hilft auch nicht wirklich …
@liberloebi @bfdi
Revision?
@Hans
weshalb sollte eine Revision hier helfen? Das geht ja nur bei formellen Verfahrensfehlern. Dass die Bundesregierung die hier gemacht hat ist nicht anzunehmen.
Das BVerwG ist jedenfalls die letzte Instanz in dieser Sache und damit einfach die gesetzeslage aktuel mit verlaub eben problematisch.
Mehr dazu hier:
lto.de/recht/nachrichten/n/bve…
@liberloebi @bfdi
BND verweigert Einsichtnahme: BfDI darf nicht klagen

Wenn der BND Auskünfte verweigert, kann die BfDI nicht dagegen klagen, so das BVerwG. Beschweren kann sie sich nur beim Bundeskanzleramt.

Legal Tribune Online

@wolf @bfdi @liberloebi
Danke...

War doch @ulrichkelber damals derjenige. Hatte ich doch richtig im Gedächtniss.

@wolf @bfdi @Hans @liberloebi

Möglicherweise noch an den Europäischen Gerichtshof?

@bfdi Das ist leider bitter - und angesichts der Defizite, die allerortens im Verwaltungsapparat dieser Staates sind, IMHO ein ziemliches Fehlurteil - an einen Karnickelzüchterverein strengere Maßstäbe anzulegen als an eine Bundesbehörde...

und angesichts der Meldung die ich grade gelesen habe: Alles Gute!

@echopapa
Die Trumpisierung der Bunten Republik Deutschland. Es ist zum ... (sucht euch was aus)
Für Frau Specht-Riemenschneider alles Gute für die Zukunft.
@bfdi