Der Arbeitgeberpräsident fordert also kein Lohn ersten Krankheitstag. Nach dem alten Handelsgesetzbuch (§ 616 BGB) hatten Angestellte bereits seit dem 19. Jahrhundert einen Anspruch darauf, bei "unverschuldeter Verhinderung" ihr Gehalt zu beziehen – und zwar ab dem ersten Tag.

@ArnoldSchiller

Lohn oder Gehalt?
Das macht(e) einen Unterschied bei diesen Fragen.
Dass Lohn genauso im Krankheitsfall fortgezahlt wird wie Gehalt ist erst 1994 in Deutschland allgemeingültig geregelt worden.
Auch dahinter sollten wir nicht wieder zurückfallen, aber der alte BGB-§ hatte für Lohnempfänger keine Aussagekraft...

Ceterum censeo afdem esse damnandum