Dan Blanchard, maintainer of Python's "chardet" library, used Claude to rewrite the entire project's codebase so that he can switch the license from LGPL to MIT.

https://github.com/chardet/chardet/pull/322

I highly doubt that this is legal, but who the fuck cares these days anyway, right?

If I was a contributor to that project, I'd tell him in no vague words what I think about shit like that. "No bro, it's totally not relicensing your code bro, this is totally new code bro!"

via https://chaos.social/@Foxboron/116170859737134271

@scy

I thought there's no intellectual property on LLM-created things? This would mean _no_ license and simply public domain?

@knud @scy if he changes something he gets copyright. Stuff directly out of the LLM is not copyrightable though
@tante @knud @scy Only SCotUS opinion up to now, though, remains to be seen if other jurisdictions establish the same.
@HeptaSean @knud @scy German courts have made the same calls.
@tante Oh, have to search that. Didn't notice. Thanks.

@HeptaSean @tante
Hier, das Urteil des Amtsgericht Münchens zum Urheberrecht KI-generierter "Erzeugnisse", in dem Fall speziell zu etwas wie "Icons"

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513?hl=true

AG München, Endurteil v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25 - Bürgerservice

@Green @tante „Zwar deutet in dieser Konstellation einiges darauf hin, dass die Parteien den Rechtsstreit (auch) aus wissenschaftlichem Interesse führen und es ist nicht Aufgabe der Gerichte, für die Parteien Rechtsgutachten zu erstellen. Die Parteien haben im Rahmen der mündlichen Verhandlung jedoch übereinstimmend und jedenfalls nicht widerlegbar dargelegt, dass es darüber hinaus unter tatsächlichen Gesichtspunkten der Klärung der konkreten Streitigkeit über die Verwendung der streitgegenständlichen Abbildungen bedarf, so dass ein (allein) zweckwidriges Ziel des Klagebegehrens für das Gericht nicht nachweisbar ist.“

„Chapeau! Wir können Euch nicht /beweisen/, dass Ihr uns verarschen wollt, also machen wir jetzt einfach mal.“ auf Gerichts-Deutsch ist ja schon schön.

@HeptaSean @tante Ja, hahaha das hat mich auch sehr erheitert zu lesen xD
@Green @tante „Kann schon Werk-Charakter haben, wenn das Prompting kreativ genug ist, das war aber in /diesem/ konkreten Fall nicht der Fall.“ ist als Ergebnis jetzt auch nur semi-befriedigend.

@HeptaSean @tante

Die Frage bleibt: Wie konkret/kreativ muss das prompting eben sein. Bis auf Detailebene? Wo ist der Stoppunkt.

Und um den Übertrag auf das Programmieren zu schaffen: Reicht es, die eigene kreative Produktidee einzugeben, oder bin ich verantwortlich die technische Spezifikation (und wenn ja, bis zu welchem Detail) vorzugeben?