Ich bin froh über die Entscheidung meines Instituts, die Verwendung sogenannter KI-Tools in Studien- und Prüfungsleistungen vollständig zu verbieten. Keine „Prompt-Kompetenz“, kein „Man muss die KI nur *richtig* einsetzen“, kein „Wir können uns dem nicht verschließen“, sondern die einfache Erkenntnis, dass „KI“ das Gegenteil von dem ist, was unsere Studierenden lernen sollen. https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/we06/lehre_und_studium/Studium/Hinweise-zu-Hausarbeiten-und-Pruefungsleistungen/index.html
Hinweise zu Hausarbeiten und Prüfungsleistungen

@astefanowitsch rein interessehalber: welches Problem löst man denn durch das Verbot dieses Werkzeuges?

Ich mein, gerade im geisteswissenschaftlichen Umfeld ist in allen beruflichen Bereichen doch die Benutzung von KI gang und gäbe. Das sollte in der Ausbildung doch auch zumindest thematisiert werden.

@michaelgiesler @astefanowitsch

Eine große Stärke der Geisteswissenschaften ist, dass im Studium Soft Skills wie Recherche, Diskussionsfähigkeit, Textverständnis, Strukturverständnis, ... vermittelt werden.

Diese Soft Skills entwickelt man aber vor allem durch mühsame Recherche, Auseinandersetzung mit Quellen, Formulierung von Argumenten und Texten und der Strukturierung von Ergebnissen.

Das Schreiben von Hausarbeiten ist nicht der Zweck, sondern nur Mittel zum Zweck im Studium.

Wenn eine KI das alles per Knopfdruck übernimmt, geht jeglicher Lerneffekt verloren.

Damit Kinder ein Verständnis für Zahlen entwickeln, gibt man ihnen auch nicht ab Klasse 1 ein Taschenrechner in die Hand, sondern lässt sie zuerst für mehrere Jahre auf dem Papier/ im Kopf rechnen.

@goblin
Nichtsdestotrotz wird in der Schule IMMER auch das Werkzeug "Taschenrechner" verwendet und den Schüler*innen der Umgang damit beigebracht.
Der Thread hier sprach aber von einem vollständigen Verbot.

Etwas sarkastisch drängt es mich zu fragen, ob auch ein Verbot von Computern erwogen wurde, damit man manuelle Recherche in den Büchereien und Registerkästen lernt.

@astefanowitsch

@michaelgiesler @goblin @astefanowitsch Nein. Im verlinkten Text ist explizit eine Ausnahme formuliert "z.B. in Lehrveranstaltungen oder Prüfungsleistungen, die KI zum Untersuchungsgegenstand haben", also es kann durchaus auch geübt werden (sinnvollerweise gegen Ende des Studiums, nachdem man gelernt hat, wie es "von Hand" geht)