Ich bin froh über die Entscheidung meines Instituts, die Verwendung sogenannter KI-Tools in Studien- und Prüfungsleistungen vollständig zu verbieten. Keine „Prompt-Kompetenz“, kein „Man muss die KI nur *richtig* einsetzen“, kein „Wir können uns dem nicht verschließen“, sondern die einfache Erkenntnis, dass „KI“ das Gegenteil von dem ist, was unsere Studierenden lernen sollen. https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/we06/lehre_und_studium/Studium/Hinweise-zu-Hausarbeiten-und-Pruefungsleistungen/index.html
Hinweise zu Hausarbeiten und Prüfungsleistungen

@astefanowitsch ich vermisse eine Definition von KI Tools. Ist die Word Rechtschreib Prüfung mit gemeint? Nutzen von modernen OCR tools die alle mit neuronalen Netzen arbeiten?
@Bindestriche Eine reine Rechtschreibprüfung auf Wortebene wäre wohl geduldet, eine weitergehende sprachliche Prüfung (mit Grammatikprüfung, Paraphrasierungsvorschlägen usw.) auf jeden Fall nicht (bei OCR bin ich mir nicht sicher, inwiefern das Scannen eines Dokuments Teil einer Studien- oder Prüfungsleistung sein könnte). Das Verbot ist absichtlich sehr breit gefasst, damit Studierende sich im Zweifelsfall eine explizite Erlaubnis bei uns einholen.
@Bindestriche Ich würde nicht ausschließen, dass wir in Zukunft stärker differenzieren — im Kern geht es uns als Philologie natürlich um LLMs und ähnliche Anwendungen, die Aufgaben wie die in unserem Statement aufgeführten übernehmen (bzw. vorspiegeln, das zu tun), allgemeiner um alles, was man als „generativ“ bezeichnen könnte, also um alles, was Leistungen des menschlichen Geistes simuliert.