Seit dem 1. Januar 2026 ist das Werk von Thomas Mann gemeinfrei und unterliegt keinem Urheberrechtsschutz mehr. Der Grund: Der Todestag des Schriftstellers jährt sich zum 70. Mal.
Die ULB stellt seit Anfang des Jahres sämtliche Schriften von Mann bereit und macht sie der Allgemeinheit zugänglich.1/3
