VGH bestätigt Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Mit Beschluss vom 26. Februar 2026 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz den Antrag der AfD-Fraktion, die gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter von der staatlichen Finanzierung einstweilen außer Vollzug zu setzen, abgelehnt (VGH A 6/26).
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