„Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.“
Bleibt auch nach dem Urteil vom
Verwaltungsgericht Köln wahr.
Nächste #pruef- Demos am 14.03.!