"Gericht sieht 'verfassungsfeindliche Grundtendenz' der AfD nicht ausreichend belegt"
Dann werden wir auch mal gespannt den "Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten"
"Gericht sieht 'verfassungsfeindliche Grundtendenz' der AfD nicht ausreichend belegt"
Dann werden wir auch mal gespannt den "Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten"
Im nächsten Schritt wird es vermutlich ans OVG Münster gehen für eine Anfechtung.
Die Mühlen des Rechtsstaates mahlen bekanntermaßen allerdings nur sehr langsam (oft aus gutem Grund).