Bis zum Ende des Hauptverfahrens

#Bundesverfassungschutz darf #AfD vorerst nicht als gesichert #rechtsextremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht als rechtsextremistisch einstufen, solange das Hauptsacheverfahren in dem Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD in wesentlichen Punkten stattgegeben.

https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungschutz-darf-afd-vorerst-nicht-als-gesichert-rechtsextremistisch-einstufen-100.html

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Bis zum Ende des Hauptverfahrens - Bundesverfassungschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht als rechtsextremistisch einstufen, solange das Hauptsacheverfahren in dem Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD in wesentlichen Punkten stattgegeben.

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