Für den europäischen Markt sind erstmals verbindliche Anforderungen an die #Nachhaltigkeit von #Textilien geplant. 🌍 Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung. Eine UBA-Studie hat fünf mögliche Aspekte identifiziert, für die Vorgaben gemacht werden könnten, und über die Verbraucher*innen in einem neuen Label am Produkt und einem Digitalen Produktpass informiert werden sollten:

📌 Haltbarkeit, zum Beispiel Farb- und Formbeständigkeit beim Waschen

📌 Reparierbarkeit, zum Beispiel Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen

📌 Recyclingfähigkeit, zum Beispiel durch den Einsatz von maximal zwei andersartigen Materialien in einer Flächenebene

📌 faser- und produktspezifischer Mindestanteil von Rezyklaten im Textilprodukt

📌 Informationspflichten zu enthaltenen besorgniserregenden Stoffen (SVHC) im Rahmen eines Digitalen Produktpasses

UBA-Studie empfiehlt Ökodesign-Anforderungen für Textilien

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung: eine Chance für nachhaltige Textilien

Umweltbundesamt