ach krass
@maxim_seehagen
Ja das stimmt. Steht im Grundi §23
" Lautes telefonieren in öffentlichen Bereichen, erlaubt den umliegenden Menschen, des telefonierenden, den Menschen, zu einem feuchten Flutschi.
Sollte der telefonierende Mensch nach mehrmaligen beflutschierens nicht einsichtig sein. Darf in dessen Gegenwart ein Döner mit extra Knoblauch und oder ein Eier Brötchen gegessen und anschließend ein Gespräch begonnen werden."
Steht so im Grundi... Hab ich irgendwo mal gehört.