Merz hat die Forderung unterstützt, dass der „Spitzensteuersatz“ erst ab 80.000 Euro zu versteuernden(!) Jahreseinkommen greifen soll. Neben der Tatsache, dass der „Höchststeuersatz“ von 45% erst ab 277.825 € zu versteuernden Jahreseinkommen greift, lässt die Begründung von Merz und der CDU aufhorchen:
"Es werde Zeit, dass den Leistungsträgern dieser Gesellschaft auch die steuerliche Anerkennung zuteil werde.“
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