Treffer - versenkt.
Meine spontanen Gedanken sind manchmal gut.
Wobei spontan wäre es eigentlich gewesen als das Thema Wurst im Gespräch war.
Ich weiß ja das meine Spontanität langsam ist…
aber über Wochen ist jetzt sehr sehr langsam. 😁
@stubenhocker @Mr_Ioes @edithmair1
😁👍
Das muss aber unter uns bleiben. 😉
@stubenhocker @Mr_Ioes @edithmair1
Denke ich auch. Warum sollte man sich so eine alte Sendung auch anschauen. Ergibt ja keinen Sinn! 😁
@stubenhocker @Mr_Ioes @edithmair1
Stimmt! Wie hat der das eigentlich bis auf die Bühne geschafft und das mit den alten Zaubertricks.
Achja, Öffentlich Rechtliche. 😁
@stubenhocker @Mr_Ioes @edithmair1
Ich wusste gar nicht das es sein letzten Programm war. Ich hatte aber auch vorher noch nie eins von ihm gesehen.
Glaube ich nicht. Was sich so an Krabbeltierchen unter Steinen sammelt ist doch nicht mehr vegan! 🤔
Da müsste man erst noch ordentlich Pestizide drauf sprühen.
Gerne! War ein Zufallstreffer 😁
Das mag stimmen. Aber mein Gehirn machte es ohne das ich fragte oder den Befehl zum denken gab! 😁✌️
Und ich sage es immer, Gehirne sind eigenständige Lebewesen, die nur einen Wirt benötigen, der sie durch die Gegend spaziert.
😂🤣
Gehirne 🧠 sind so unsportlich. 🤣
Das man es verbieten kann wusste ich nicht.
@MikeHuckebein Das kann man nicht nur, das ist es bereits NBauO §9 Abs. 2
Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/919d9cd8-c18b-3a6e-a487-6caca4e62097
Ob die Verwaltung den Vorschriften entsprechend handelt ist etwas anderes.
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Bibliographie Titel Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Amtliche Abkürzung NBauO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21072 Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46 - VORIS 21072 -) Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht (1) §§ Erster Teil Allgemeine Vorschriften Geltungsbe