@debacle @ErikUden

weil wir früher die Tageskarten weiter gereicht haben.

@TheOneSwit und warum auch nicht? Mal vom vertraglichen Verbot abgesehen entsteht der Bahn ja praktisch kein Schaden, denn am Ende kann ich ja auch selber den ganzen Tag hin- und herfahren, was die selben Resourcen braucht wie wenn es jemand anders tut.

@debacle @ErikUden

@debacle Als Argument für eine Personenbindung wurde mal Anti-Missbrauch genannt. Sollte verhindern, dass günstige (Super-)Sparpreistickets aufgekauft und zu erhöhten Preisen weiterverkauft werden.

@ErikUden Früher™️ gab es mal den Mitfahrer-Rabatt, da wäre ein gemeinsamer Ticketkauf sinnvoll. Andererseits habe ich mal sehr bewusst ein Ticket gemeinsam gekauft, weil die 2. (unbenannte) Person noch nicht fest stand 🤷‍♂️

@Zyfdnug @TheOneSwit

@michael_h hmm... Weiterverkauf zu höheren Preisen ist natürlich ein Problem. Kann ja aber nur bei Papiertickets auftreten. Und ich vermute, dass sich das auch anders eindämmen liesse -- beim Kauf muss man ja identifizierbar sein, wegen Zahlung. Wie wär's z.B. mit vertraglichem Verbot, zu höheren Preisen weiterzuverkaufen, und dann Stichproben bei Tickets von Vielkäufern?

Das andere sind ja eigentlich Versuche, die Schwächen des Systems, die legitime Nutzung erschweren, zu umgehen. Da sehe ich immer noch die Bahn in der Pflicht.

@debacle @ErikUden @TheOneSwit

@Zyfdnug Personenbezogene Daten müssen … dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“) - Art. 5 DSGVO

Ist Erhebung persönlicher Daten von Bahnreisenden (nicht: Ticketkaufenden) angemessen oder rechtswidrig?

Frage für einen Freund, dessen Daten inkl. Geb.-Datum und Ausweisnummer beim #eurail #data_breach offengelegt wurden…

@debacle @ErikUden @TheOneSwit

@michael_h die Frage kann ich dir nicht beantworten.

Meiner Ansicht nach ist das nicht der Fall, und ich kann mir Verfahren vorstellen, wo man ohne auskommt, aber das hat ja für den existierenden Fall keine Relevanz.