Die EU-Kommission hat X ein Bußgeld auferlegt, weil der Datenzugang, den die Plattform Forschenden zur Verfügung stellt, nicht DSA-konform ist. Die Urteilsbegründung ist bemerkenswert: Forschung wird darin nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

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Digital Services Act: Datenzugang ist kein Plattformprivileg, sondern ein Recht

Die EU-Kommission hat X ein Bußgeld auferlegt, weil der Datenzugang, den die Plattform Forschenden zur Verfügung stellt, nicht DSA-konform ist. Die Urteilsbegründung ist bemerkenswert: Forschung wird darin nicht länger nur als Beobachterin von Plattformmacht verstanden, sondern als aktiver Bestandteil regulatorischer Kontrolle.

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