Heute vor 50 Jahren: Die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat verweigert einem Änderungsentwurf für die „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen“, dem sogenannten Radikalenerlass, ihre Zustimmung.

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„Denn ein solches Verfahren wie hier gibt es nirgendwo sonst.“ So der Bundesinnenminister Werner Maihofer zum Antrag, den im westlichen Ausland auf Unverständnis gestoßenen Radikalenerlass zu reformieren.
Anfang 1972 einigten sich Bund und Länder auf den sogenannten Radikalenerlass – „Verfassungsfeinde“ sollten vom öffentlichen Dienst ferngehalten werden. Das Verbot traf mehrheitlich Linke aus dem Umfeld von DKP und K-Gruppen – aber auch einige Jusos.
Allein bis 1976 kontrollierten staatliche Arbeitgeber eine halbe Million Bewerberinnen und Bewerber, das Material lieferte der Verfassungsschutz.
Für die Abgelehnten galt ein faktisches Berufsverbot: Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Juristinnen, selbst Postboten oder Eisenbahner konnten nicht im erlernten Beruf arbeiten.
Nach heftigen Widerständen sollte die Praxis 1976 durch ein Bundesgesetz gelockert werden, doch die CDU stellte sich quer. Im Bundesrat verhinderte sie am 20. Februar 1976 eine Reform.
Erst im Mai reichte die Regierung eine Verordnung nach: Abgelehnte „Radikale“ hatten nun das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Die Handhabung lag jedoch mangels eines Bundesgesetzes weiter bei den Ländern und fiel sehr unterschiedlich aus.
Im Saarland gab es ab 1979 keine Regelanfragen beim Verfassungsschutz mehr, in Bayern wurden sie bis 1991 gestellt.
Eine rechtliche Beurteilung von der EU kam spät: 1995 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Lehrerin recht, die als DKP-Mitglied entlassen worden war. Dies habe gegen das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verstoßen.
Das Erstarken der AfD hat neuerlich eine Diskussion über einen Verfassungstreue-Check für Beamt*innen aufkommen lassen – und zugleich Befürchtungen ausgelöst, der könne auch die politische Linke treffen.
Mehr zum Hintergrund im Podcast „50 Jahre Radikalenerlass: die Jagd ist nicht vorbei!“ 👇
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50 Jahre Radikalenerlass: Die Jagd ist nicht vorbei! - Rosa-Luxemburg-Stiftung

2022 jährt sich zum 50. Mal der von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt verabschiedete sog. Radikalenerlass, der vermeintliche „Verfassungsfeinde“ vom Öffentlichen Dienst fernhalten sollte. Er führte zu einer jahrzehntelangen Verfolgung Andersdenkender, zu Berufsverboten vor allem für linke und systemkritische Oppositionelle und wirkt bis zum heutigen Tage nach.