Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Geflüchtete mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung haben i.d.R. Anspruch auf ein Basiskonto. Zuweilen verweigern Banken Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung jedoch die Eröffnung eines Basiskontos.

Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, über das wie bei einem Girokonto regelmäßige bargeldlose Zahlungen abgewickelt werden können.

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Anspruch auf Basiskonto mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung – Flüchtlingsrat Niedersachsen

@vvnbda_hildesheim Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Basiskonto! Die meisten Leute brauchen bloß keines, weil das normale Konto billiger ist. Flüchtlinge brauchen z.B. ein Basiskonto, wenn sie mangels gültiger Aufenthaltserlaubnis kein anderes Konto eröffnen können. Diese Menschen haben ja anstelle eines Ausweis nur eine Aufenthaltsfiktionsbescheinigung (= ein Stück Papier aus dem Drucker). Damit dürfen die Banken eigentlich kein Konto eröffnen wegen Geldwäschegefahr, Basiskonto geht aber wohl.