Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Geflüchtete mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung haben i.d.R. Anspruch auf ein Basiskonto. Zuweilen verweigern Banken Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung jedoch die Eröffnung eines Basiskontos.
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, über das wie bei einem Girokonto regelmäßige bargeldlose Zahlungen abgewickelt werden können.
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