Das breite Interesse an den geplanten Regelungen lässt hoffen, dass vielleicht doch noch Vernunft einkehrt und die Energiewende in Bürgerhand nicht völlig zerstört wird.
"IWR: Kleine PV-Anlagen in Deutschland erfüllen CfD-Anforderung bereits - Mindestvergütung und Kappung fallen zusammen
Obwohl kleine PV-Anlagen bis 30 kW laut EU nicht unter die CfD-Pflicht fallen, erfüllen sie nach Einschätzung des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerativ Energien (IWR) formal bereits die Merkmale eines symmetrischen CfDs. Der gesetzlich festgelegte PV-Mindestvergütungspreis im EEG fungiert gleichzeitig als Unter- und Obergrenze. Der EEG-Strom für PV-Kleinanlagen muss nach § 20 EEG 2023 vom Netzbetreiber über die Strombörse vermarktet werden. Liegt der Börsenpreis unter der Mindestvergütung, zahlt der Netzbetreiber die Differenz an den Betreiber; liegt er darüber, fließt der Überschuss zurück in den EEG-Topf. Der Anspruch ist in § 19 Abs. 1 EEG 2023 geregelt.
Beispiel:
• Mindestvergütung 7 ct/kWh
• Börsenstrompreis 5 ct/kWh → Netzbetreiber zahlt die Differenz von 2 ct, Betreiber erhält 7 ct
• Börsenstrompreis 9 ct/kWh → Überschuss von 2 ct fließt zurück in den EEG-Topf, Betreiber erhält weiterhin 7 ctOhne EEG-Regime müssten Betreiber künftig selbst Vermarktung und Abrechnung organisieren. Verwaltungsaufwand und Finanzierungskosten würden steigen, Projekte verteuern sich, Planungssicherheit geht verloren.
Die Argumentation von Ministerin Reiche wirkt substanzlos
Das EEG für kleine Photovoltaik-Anlagen erfüllt nicht nur die Ausnahmeregelungen für Kleinanlagen, sondern auch alle CfD-Kriterien: Preisabsicherung nach unten, Kappung nach oben und Vermarktung über den Netzbetreiber. Reiche will offenbar politisch Handlungsfähigkeit demonstrieren, obwohl die finanzielle Belastung gerade dieser PV-Neuanlagen gering ist.
Seit dem EEG 2023/24 gibt es keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen für Neuanlagen. Die Forderung nach kompletter Abschaffung der Mindestvergütung adressiert nicht die Hauptursache der aktuellen EEG-Kosten, das sind die PV-Altanlagen aus 2006 bis 2012 mit Vergütungspreisen bis ca. 50 ct/kWh. Diese Kosten sinken – automatisch - in den kommenden Jahren mit Auslaufen der hohen Vergütungspreise nach Ende des 20 Jahreszeitraums. "
https://www.iwr.de/news/warum-wirtschaftsministerin-reiche-die-eeg-mindestverguetung-fuer-kleine-photovoltaik-anlagen-wirklich-abschaffen-will-news39520