"Der gesetzlich verankerte Vorrang für erneuerbare Energien soll den Ausbau von Wind-, Solar und anderen EE-Anlagen beschleunigen. Doch während der BDEW und andere diesen Vorrang als unverzichtbar für die Klimaziele bezeichnen, zeigt 50Hertz die Realität: Bis 2029 sind die Netzkapazitäten weitgehend ausgeschöpft.
Das eigentliche Problem liegt nicht im Vorrang selbst, sondern in der mangelnden Fähigkeit, die notwendigen Netzinfrastrukturen rechtzeitig bereitzustellen. „Erneuerbare Energien sind heute die wichtigsten Stromlieferanten“, betont der BDEW.
Doch was bringt dieser Vorrang, wenn die Netze den Strom nicht transportieren können? Hier wird das Dilemma der deutschen Energiepolitik sichtbar: Statt den Netzausbau konsequent voranzutreiben und innovative Lösungen für die Integration zu entwickeln, dominieren zögerliche Entscheidungen und kurzfristige Maßnahmen."
https://background.tagesspiegel.de/energie-und-klima/briefing/der-anschlussvorrang-fuer-erneuerbare-energien-scheitert-ohne-konsequente-umsetzung
Mit dem Gesetzesentwurf soll die Entscheidung und Verantwortung über Netzanschlüsse offenbar an die 800 Netzbetreiber abgeschoben werden, die teilweise nicht einmal in der Lage sind Smartmeter auszurollen. Ein Chaos mit Ansage. Die Bekämpfung der erneuerbaren Energien, die sich als kostengünstiger, sauberer und gemeinschaftsfähiger gezeigt haben, durch die Hintertür.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/reform-ausbau-erneuerbare-energien-100.html
Wirtschaftsministerin Reiche plant neue Regeln für Energiewende

Nach den Plänen von Wirtschaftsministerin Reiche sollen in manchen Fällen Entschädigungen wegfallen, wenn Wind- oder Solaranlagen wegen überlasteter Netze abgeregelt werden müssen. Aus der Branche kommt Kritik.

tagesschau.de
Das breite Interesse an den geplanten Regelungen lässt hoffen, dass vielleicht doch noch Vernunft einkehrt und die Energiewende in Bürgerhand nicht völlig zerstört wird.
"IWR: Kleine PV-Anlagen in Deutschland erfüllen CfD-Anforderung bereits - Mindestvergütung und Kappung fallen zusammen
Obwohl kleine PV-Anlagen bis 30 kW laut EU nicht unter die CfD-Pflicht fallen, erfüllen sie nach Einschätzung des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerativ Energien (IWR) formal bereits die Merkmale eines symmetrischen CfDs. Der gesetzlich festgelegte PV-Mindestvergütungspreis im EEG fungiert gleichzeitig als Unter- und Obergrenze. Der EEG-Strom für PV-Kleinanlagen muss nach § 20 EEG 2023 vom Netzbetreiber über die Strombörse vermarktet werden. Liegt der Börsenpreis unter der Mindestvergütung, zahlt der Netzbetreiber die Differenz an den Betreiber; liegt er darüber, fließt der Überschuss zurück in den EEG-Topf. Der Anspruch ist in § 19 Abs. 1 EEG 2023 geregelt.
Beispiel:
• Mindestvergütung 7 ct/kWh
• Börsenstrompreis 5 ct/kWh → Netzbetreiber zahlt die Differenz von 2 ct, Betreiber erhält 7 ct
• Börsenstrompreis 9 ct/kWh → Überschuss von 2 ct fließt zurück in den EEG-Topf, Betreiber erhält weiterhin 7 ctOhne EEG-Regime müssten Betreiber künftig selbst Vermarktung und Abrechnung organisieren. Verwaltungsaufwand und Finanzierungskosten würden steigen, Projekte verteuern sich, Planungssicherheit geht verloren.
Die Argumentation von Ministerin Reiche wirkt substanzlos
Das EEG für kleine Photovoltaik-Anlagen erfüllt nicht nur die Ausnahmeregelungen für Kleinanlagen, sondern auch alle CfD-Kriterien: Preisabsicherung nach unten, Kappung nach oben und Vermarktung über den Netzbetreiber. Reiche will offenbar politisch Handlungsfähigkeit demonstrieren, obwohl die finanzielle Belastung gerade dieser PV-Neuanlagen gering ist.
Seit dem EEG 2023/24 gibt es keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen für Neuanlagen. Die Forderung nach kompletter Abschaffung der Mindestvergütung adressiert nicht die Hauptursache der aktuellen EEG-Kosten, das sind die PV-Altanlagen aus 2006 bis 2012 mit Vergütungspreisen bis ca. 50 ct/kWh. Diese Kosten sinken – automatisch - in den kommenden Jahren mit Auslaufen der hohen Vergütungspreise nach Ende des 20 Jahreszeitraums. "https://www.iwr.de/news/warum-wirtschaftsministerin-reiche-die-eeg-mindestverguetung-fuer-kleine-photovoltaik-anlagen-wirklich-abschaffen-will-news39520
Warum Wirtschaftsministerin Reiche die EEG-Mindestvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen wirklich abschaffen will

Münster – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, die feste EEG-Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30?kW abzuschaffen. Offiziell verweist sie auf die EU-Strommarktreform 2024 und die Marktintegration Erneuerbarer Energien, die zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) als Leitmodell vorsieht. Doch Experten bezweifeln, dass dies der wahre Grund ist.

IWR.de GmbH
Dabei gibt es offenbar kurzfristige und kostengünstige Lösungen, das Problem der "Netzengpässe" anzugehen. Wurde bisher von den Journalisten und er Opposition noch gar nicht aufgegriffen. Frau Reiche gefällt die Rolle der Raubritter-Sponsorin offenbar besser? https://www.bee-ev.de/themen/fachthemen/netzverknuepfungspunkte
Netzverknüpfungspunkte

Gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten (NVP) durch Erneuerbare Energien, Speicher und Anlagen zur Sektorenkopplung

BEE-EV.DE
Noch ein Wort zu den 800 Verteilnetzbetreibern:
In meiner aktiven Zeit habe ich das Sprichwort gelernt: "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit." Da wünsche ich mir manchmal, dass die Zeit schneller vergeht.
https://klimareporter.de/strom/alle-macht-beim-strom-den-netzbetreibern
Alle Macht beim Strom den Netzbetreibern

Der Entwurf eines "Netzpakets" aus dem Wirtschaftsministerium gibt vor, die Antragsflut bei Netzanschlüssen bewältigen zu wollen. In Wirklichkeit sollen Netzbetreiber über den Erneuerbaren-Ausbau bestimmen und ihre Kosten überwälzen können.

Klimareporter°