Man muss es für Neulinge sicher noch mal aufschreiben: Bei Demos fotografiert man keine Gesichter und wenn welche zu sehen sind verpixelt man sie vor Veröffentlichung! Nazis legen Feindeslisten an und pflegen diese.
Redigiert eure Tröts wo nötig und sorgt dafür das keine Personen zu identifizieren sind.
#NarrenGegenNazis #demo #mainz
@SalemsLot
Das gilt nicht nur für Demos
#RechtAmEigenenBild
@Meckerkopp Unvernünftigerweise hat der Gesetzgeber Ausnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen gemacht.
@SalemsLot
Aber weil der Gesetzgeber seinen Fehler bemerkt hat, bekam die Vorschrift einen 2. Absatz
@Meckerkopp Glaub ich Dir, kannst Du mich mit einem Link aufschlauen?
§ 23 KunstUrhG - dejure.org

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie §23 - (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen...

dejure.org
@Meckerkopp Berechtigtes Interesse klingt nach etwas das vor Gericht entschieden wird?
@SalemsLot
Nein das Interesse des Betroffenen
Einfach mal einschlägige Urteile lesen oder bei der nächsten Demo die Rennleitung erkennbar ablichten, die Bilder veröffentlichen und dann durch die Instanzen klagen