StVZO § 64a so: "Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."
Wie genau sollen Menschen in Blechdosen diese helltönenden Klingeln hören? Und wie stellt sich der Gesetzgeber vor, sollen Autofahrende aufmerksam gemacht werden vom Rad aus? Auf den Kofferraum hauen ist auch wieder nicht recht. Airhorn ebenfalls nicht erlaubt, dann erschrecken sich Autofahrende und fahren ins nächste Schaufenster und der Radelnde ist schuld.
Weiß da jemand genaueres zu?
gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__64a.html
#Fahrradalltag #Sonntagsgedanken #Verkehrsministerium @VerkehrsministeriumBW
Wie genau sollen Menschen in Blechdosen diese helltönenden Klingeln hören? Und wie stellt sich der Gesetzgeber vor, sollen Autofahrende aufmerksam gemacht werden vom Rad aus? Auf den Kofferraum hauen ist auch wieder nicht recht. Airhorn ebenfalls nicht erlaubt, dann erschrecken sich Autofahrende und fahren ins nächste Schaufenster und der Radelnde ist schuld.
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