Weiß jemand, ob das #Fahrgastrecht bei der #DB auch greift, wenn man auf einmal 2h früher los fahren soll?

@Sebat Ich fürchte, es wird nur die Zugbindung aufgehoben. Erstattung nur bei verspäteter Ankunft oder Abbruch der Reise.

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

#bahn #fernverkehr #fahrgastrechte

Ihre Rechte als Fahrgast im Eisenbahnverkehr

Hier finden Kunden der Deutschen Bahn alle Regelungen zu den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr.

@MBrandtner @Sebat Naja, ich würde argumentieren das wenn ich nicht eher losfahren kann (sonst hätte ich ja direkt einen früheren Zug buchen können) und ich dann mit aufgehobener Zugbindung später ankomme das ich dann zu spät bin.