@weirdmustard @jakob_thoboell @christianschwaegerl

> In den Mails steht, man solle bitte nicht nachfragen, die KI treffe die Entscheidung selbst

Das verstoesst gegen Art 22 DSGVO. Es muss mindestens ein Mensch die finale Entscheidung treffen.

@weirdmustard @jakob_thoboell @christianschwaegerl Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat schon 2024 ein Positionspapier zum Bewerbendendatenschutz herausgegeben, das u.a. auch den Einsatz von "KI" zur Vorauswahl von Berwebenden thematisiert.

https://datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/HmbBfDI/Datenschutz/Informationen/240606_Information_Bewerberdatenschutz_und_Recruiting.pdf

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Zitat von Seite 7:

"KI-Vorschläge, die Rechtswirkungen für Betroffene haben, müssen so gestaltet sein, dass die entscheidende Person einen echten Entscheidungsspielraum hat und nicht hauptsächlich auf Grundlage des KI-Vorschlags entscheidet. Eine bloß formelle menschliche Beteiligung ist nicht ausreichend."

@weirdmustard @jakob_thoboell @christianschwaegerl

Normalerweise wird ein Verstoß wohl schwierig nachzuweisen sein, aber wenn das Unternehmen so grosszügig ist das direkt in der Ablehnungsmail zuzugeben könnte man ja mal zu einem Anwalt gehen :D