Seit 2021 können Menschen mit Schwerbehinderung Fahrtkosten für behinderungsbedingte Privatfahrten steuerlich absetzen. Zwei Pauschbeträge, 900 Euro für Geh- und Stehbehinderungen und 4.500 Euro für außergewöhnliche Gehbehinderungen, erleichtern die Steuererklärung. Die Pauschalen decken bis zu 3.000 bzw. 15.000 Kilometer pro Jahr ab und erfordern keine Nachweise der tatsächlichen Kosten.
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