Gülle – besser als ihr Geruch
Richtiger Umgang mit Wirtschaftsdüngern
Kassel(pm). Mit dem Ende der Sperrfrist dürfen ab 1. Februar Äcker und Grünland wieder gedüngt werden, um Pflanzen mit wichtigen Nährstoffen zu versorgen. „Dabei haben der Gewässer- und Bodenschutz oberste Priorität. Gedüngt werden darf nur, wenn der Boden tragfähig ist und keine Nährstoffe abgeschwemmt werden. #Gülle #Wirtschaftsdünger

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